ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SCHIFFSGESELLSCHAFT AMSTERDAM CIRCLE LINE, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schifffahrtsgesellschaft Amsterdam Circle Line mit Sitz in (1072 AT) Amsterdam an der Ruysdaelkade 174.
Eingetragen bei der Handelskammer in Amsterdam unter der Nummer 63734230.
-
Die folgenden Bedeutungen gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
a. Dienstleistungen: Die von Amsterdam Circle Line im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen und zu erbringenden Leistungen betreffen das Anbieten einer oder mehrerer Bootsfahrten mit einem oder mehreren Booten für eine Anzahl von Personen an die Gegenpartei / den Kunden, wie in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag näher beschrieben.
b. Gegenpartei und/oder Auftraggeber: Die Partei, der Amsterdam Circle Line ein Angebot gemacht hat oder mit der sie einen Vertrag geschlossen hat.
c. Verbraucher: Die Gegenpartei und/oder der Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht in seiner beruflichen Eigenschaft handelt.
d. Auftragnehmer: Amsterdam Circle Line, die vom Auftraggeber mit der Durchführung von Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen wie oben beschrieben beauftragt wurde, im Folgenden “Amsterdam Circle Line” genannt.
-
a. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von Amsterdam Circle Line. Amsterdam Circle Line stellt sicher, dass ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß vor Abschluss eines Vertrages mit der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird. Sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich von der Gegenpartei abgelehnt wurden, gelten diese für alle Angebote von Amsterdam Circle Line und alle zwischen Amsterdam Circle Line und der Gegenpartei geschlossenen Verträge. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies von Amsterdam Circle Line schriftlich bestätigt worden ist.
b. Als allgemein gültige Bedingungen von Amsterdam Circle Line gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auf (zukünftige) nachfolgende und/oder zusätzliche Angebote sowie Verträge bzw. deren Abschluss und/oder Ausführung für anwendbar erklärt.
c. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird von Amsterdam Circle Line ausdrücklich widersprochen, daher sind nur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf jeden Vertrag anwendbar, an dem Amsterdam Circle Line beteiligt ist.
-
a. Sofern im Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, sind alle Angebote von Amsterdam Circle Line freibleibend.
b. Amsterdam Circle Line behält sich das Recht vor, eine Anfrage für ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
-
a. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung von Amsterdam Circle Line an den Auftraggeber, dass der Auftrag angenommen wurde, oder durch die Unterzeichnung des Angebots bzw. des Vertrags durch den Vertragspartner zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, sofern der E-Mail-Schreiber zu dieser Entscheidung (im Namen des Auftraggebers) bevollmächtigt ist. In dringenden Fällen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden: In diesem Fall ist der Vertragsschluss aus der Ausführung des Auftrags durch Amsterdam Circle Line ersichtlich und Amsterdam Circle Line wird den Vertrag innerhalb von 2 x 24 Stunden schriftlich bestätigen.
b. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag mit Amsterdam Circle Line ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Amsterdam Circle Line ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
c. Amsterdam Circle Line bestimmt die Art und Weise der Auftragsausführung innerhalb der Grenzen dessen, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
-
Amsterdam Circle Line wird die Gegenpartei auf die finanziellen Folgen hinweisen. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden dieser Umstände zu kündigen.”Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden dieser Umstände zu kündigen.
-
Änderungen des Vertrages und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Senkung der Kosten, muss eine dadurch bedingte Änderung des Preises zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
-
a. Der Kontrahent hat das Recht, einen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag unter den nachstehend genannten Bedingungen zu kündigen: Die Stornierung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung des Vertragspartners per Einschreiben an Amsterdam Circle Line. Als Stornierungsdatum gilt das Datum, an dem Amsterdam Circle Line die Mitteilung erhält.
b. Kündigt die Gegenpartei den Vertrag weniger als zwei Monate vor der Schiffsreise, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei Amsterdam Circle Line 40 % des gemäß dem Vertrag zu zahlenden Gesamtbetrags schuldet.
c. Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als einen Monat vor der Schifffahrt kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe gekündigt, dass die Gegenpartei Amsterdam Circle Line 50 % des Gesamtbetrages schuldet, der aufgrund des Vertrages zu zahlen ist.
d. Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als vierzehn Tage vor der Schifffahrt kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe gekündigt, dass die Gegenpartei Amsterdam Circle Line 60 % des Gesamtbetrages schuldet, der aufgrund des Vertrages zu zahlen ist.
e. Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als sieben Tage vor der Schifffahrt kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe gekündigt, dass die Gegenpartei Amsterdam Circle Line 80 % des Gesamtbetrages schuldet, der aufgrund des Vertrages zu zahlen ist.
f. Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als 48 Stunden vor der Schifffahrt storniert, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei Amsterdam Circle Line 95 % des Gesamtbetrages schuldet, der aufgrund des Vertrages zu zahlen ist.
-
a. Die Zahlung durch die Gegenpartei an Amsterdam Circle Line hat gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Zahlung aus irgendeinem Grund zu verrechnen oder zu verzögern, es sei denn, die Gegenpartei ist ein Verbraucher. Ist auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, hat die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. In jedem Fall muss der Gesamtbetrag spätestens zwei Tage vor der Bootsfahrt bezahlt worden sein. Die Zahlung hat zu erfolgen, ohne dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung durch Pfändung seines Vermögens oder auf andere Weise blockieren kann.
b. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Amsterdam Circle Line eingereicht werden.
c. Amsterdam Circle Line behält sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.
d. Bei Zahlung durch Überweisung gilt als Zahlungsdatum der Tag, an dem die Zahlung dem Konto von Amsterdam Circle Line gutgeschrieben wird. Bei Barzahlung gilt nur die von Amsterdam Circle Line ausgestellte Quittung als Nachweis und Datum der Zahlung.
e. Die in diesem Artikel genannten Zahlungstermine sind endgültige Fristen im Sinne des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Buch 6, § 83(a), daher führt der Ablauf dieser Fristen ohne rechtzeitige Zahlung zum Verzug des Vertragspartners, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Ab dem Tag des Verzugs hat der Kontrahent einen Vertragszins von 0,8 % pro Monat zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat berechnet wird. Außerdem ist Amsterdam Circle Line dann berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, und der Kontrahent ist verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu bezahlen, die Amsterdam Circle Line infolge der Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Kontrahenten entstanden sind.
-
a. Alle Kosten, die Amsterdam Circle Line zur Durchsetzung ihrer Rechte entstehen, einschließlich aller außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Falle der Einschaltung eines Rechtsvertreters, Rechtsanwalts oder Gerichtsvollziehers, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten entspricht dem Höchstbetrag, der im Inkassokostengesetz (WIK) festgelegt ist.
c. Amsterdam Circle Line hat das Recht, gegenüber der Gegenpartei, die nicht rechtzeitig gezahlt hat, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte gemäß den Bedingungen und/oder dem Gesetz:
d. vom Vertragspartner sofortige Zahlung und/oder Sicherheit für die Zahlung für alle bestehenden Verträge zu verlangen;
e. die Erbringung ihrer Leistungen, auch aufgrund anderer Verträge mit der Gegenpartei, auszusetzen, unbeschadet ihres Rechts, gleichzeitig oder in Zukunft Sicherheit für die Zahlung zu verlangen;
f. den betreffenden Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung von Amsterdam Circle Line vollständig oder in dem nicht ausgeführten Umfang zu kündigen;
g. einen, mehrere oder alle bestehenden Verträge, mit denen der Vertragspartner nicht in Verzug ist, durch schriftliche Mitteilung von Amsterdam Circle Line ganz oder in dem nicht erfüllten Umfang zu kündigen;
h. die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages zu verlangen, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde.
i. Mit Ausnahme des Falles, dass von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wurde, kann Amsterdam Circle Line jederzeit von den in diesem Artikel genannten Rechten Gebrauch machen.
-
Alle Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben, es sei denn, im Angebot und/oder in der Rechnung wurde ein Betrag einschließlich Mehrwertsteuer angegeben. Alle Preise basieren auf den Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten. Ändern sich diese Verhältnisse nach Vertragsschluss, so ist Amsterdam Circle Line berechtigt, die Preise um den Betrag zu erhöhen oder zu ermäßigen, um den sich ihre Kosten erhöht oder vermindert haben, sofern sie die dadurch bedingten Mehr- oder Minderkosten angibt. Zu den genannten Umständen gehören u.a. Steuern in den Niederlanden oder im Ausland sowie Änderungen von Löhnen, Preisen und Wechselkursen. Bei längerfristigen Verträgen mit Verbrauchern erhöht Amsterdam Circle Line den Preis erstmals drei Monate nach Abschluss des Vertrages.
-
Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren. Jede Partei wird alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um diese Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
-
a. Der Auftraggeber wird Amsterdam Circle Line stets alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
b. Werden Amsterdam Circle Line die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt oder kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Amsterdam Circle Line in anderer Weise nicht nach, kann dies zu einer Aussetzung der Erfüllung der Verpflichtungen von Amsterdam Circle Line führen und dem Vertragspartner können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
c. Der Vertragspartner hat den Anweisungen (der Mitarbeiter von) Amsterdam Circle Line unverzüglich Folge zu leisten. Der Zugang zum Schiff und zu den Docks kann von Amsterdam Circle Line ohne Angabe von Gründen verweigert werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung als notwendig erachtet wird.
d. Von der Abfahrtszeit der Bootsfahrten kann nicht abgewichen werden. Das Boot fährt zur vereinbarten Zeit ab. Wenn (ein Teil) der Fahrgäste nicht pünktlich anwesend ist, geht dies zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners. Auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners, der dann vom Vertragspartner schriftlich bestätigt werden muss, kann die Abfahrt verschoben werden, bis alle Passagiere anwesend sind. Abweichungen von der vereinbarten Abfahrtszeit gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners. Die Dauer der Bootsfahrt wird für die Dauer der Verspätung verkürzt. Andere Teile der Bootsfahrt können aufgrund der Verspätung geändert/gekürzt oder ganz abgesagt werden.
-
a. Als Beanstandungen gelten alle Beschwerden des Vertragspartners über die Durchführung des Vertrages durch Amsterdam Circle Line.
b. Reklamationen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der im Vertrag genannten Dienstleistung schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden, unbeschadet der Bestimmungen in den folgenden Artikeln. Dem Verbraucher wird eine Frist von 60 Tagen eingeräumt, um seine Reklamationen einzureichen.
c. Geringe Abweichungen bei der Ausführung des Vertrages, die als allgemein akzeptabel angesehen werden, können keinen Grund für eine Reklamation darstellen.
d. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
e. Wenn der Auftraggeber innerhalb der oben genannten Frist keine Reklamation eingereicht hat, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die erbrachten Dienstleistungen und/oder die Rechnungen genehmigt hat. In Ermangelung einer solchen Mitteilung erlöschen alle Ansprüche der Gegenpartei.
-
a. Amsterdam Circle Line haftet nicht für Schäden infolge mangelhafter oder nicht rechtzeitiger Erfüllung des Vertrages und haftet auch nicht für sonstige direkte und/oder indirekte Schäden oder Personenschäden des Vertragspartners, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
b. In allen Fällen, in denen Amsterdam Circle Line zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist, darf diese niemals mehr betragen als die aufgrund des betreffenden Vertrages von Amsterdam Circle Line an den Auftraggeber in Rechnung gestellten oder in Rechnung zu stellenden Beträge (ohne Mehrwertsteuer).
c. Nach Ablauf der in Artikel 8 b und 12 genannten Reklamationsfrist haftet Amsterdam Circle Line nicht mehr für seine Mängel, es sei denn, es gilt eine schriftlich vereinbarte Garantie.
d. Amsterdam Circle Line schließt ausdrücklich jede Haftung gegenüber allen Personen aus, für die Amsterdam Circle Line in irgendeiner Weise verantwortlich oder haftbar ist, einschließlich Dritter, die Amsterdam Circle Line mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt hat.
e. Ein von der Gegenpartei geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz verjährt und ist somit nicht mehr gültig, wenn er nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss des betreffenden Vertrages geltend gemacht wird. Die Gegenpartei hält Amsterdam Circle Line für alle Schäden schadlos, die Dritte bei der Ausführung des Vertrages zwischen den Parteien möglicherweise erleiden könnten.
f. Die Gegenpartei ist verantwortlich und haftbar für das Verhalten der Passagiere, die sie an Bord bringt. Der Kontrahent hat die hierfür erforderliche Versicherung auf eigene Rechnung abzuschließen.
g. Der Vertragspartner haftet für den Verlust und/oder die Beschädigung von Eigentum von Amsterdam Circle Line, unabhängig von der Ursache. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner auch für Schäden, die die Fahrgäste dem Personal oder dem Eigentum des Personals von Amsterdam Circle Line sowie von ihm beauftragten Dritten zufügen, es sei denn, dass dies auf grobe Fahrlässigkeit der betreffenden Personen zurückzuführen ist.
-
a. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn die Partei dies aufgrund von Umständen nicht tun kann, die sie nicht verschuldet hat oder für die sie weder durch Gesetz noch durch einen Rechtsakt oder nach allgemein anerkannten Standards verantwortlich gemacht werden kann, wie z.B. Schäden durch Unwetter, Naturkatastrophen, Behinderungen durch Dritte, restriktive Maßnahmen einer Regierung, Kriege, Streiks, Brände, Störungen und Unfälle in den Betrieben Dritter sowie Unzulänglichkeiten oder höhere Gewalt von Lieferanten oder von Dritten, deren Dienste Amsterdam Circle Line in Anspruch nimmt.
b. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die so beschaffen sind, dass eine (weitere) Erfüllung des Vertrages nach billigem Ermessen nicht verlangt werden kann, wird die Ausführung des Vertrages ausgesetzt oder, wenn eine solche Aussetzung ununterbrochen mindestens drei Monate gedauert hat oder sobald feststeht, dass diese länger als drei Monate dauern wird, kann die andere Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise außergerichtlich durch einen eingeschriebenen Brief an die betreffende Partei kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn vor der Ausübung dieses Rechts der Vertrag, dessen Erfüllung durch höhere Gewalt vorübergehend verhindert wurde, doch noch erfüllt wird.
c. Im Falle der Beendigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt erlöschen die Verpflichtungen aus dem Vertrag, mit der Maßgabe, dass, wenn der Vertrag von Amsterdam Circle Line bereits teilweise erfüllt wurde, die Gegenpartei Amsterdam Circle Line einen proportionalen Anteil des vereinbarten Preises schuldet.
d. Im Falle höherer Gewalt können die Parteien voneinander keine Entschädigung verlangen.
-
a. Gibt die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners nach Ansicht von Amsterdam Circle Line dazu Anlass, kann Amsterdam Circle Line jederzeit weitere Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, hat Amsterdam Circle Line das Recht, die Durchführung des Vertrages auszusetzen. Diese Regelung (16a) gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
b. Für den Fall, dass der Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird, sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird und/oder der Vertragspartner die Kontrolle über sein Vermögen verliert, hat Amsterdam Circle Line das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen, und zwar nach ihrer Wahl und unbeschadet ihres Rechts auf Schadenersatz, Kosten und Zinsen.
c. Macht Amsterdam Circle Line von dem im vorigen Absatz genannten Recht Gebrauch, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, so berührt dies nicht die Verpflichtung des Vertragspartners, das mit Amsterdam Circle Line vereinbarte Entgelt für den Zeitraum zu zahlen, in dem Amsterdam Circle Line die Ausführung ihrer Verpflichtungen ausgesetzt hat.
d. Der Vertragspartner kann den Vertrag nur dann kündigen, wenn Amsterdam Circle Line nach Erhalt einer schriftlichen Inverzugsetzung, in der ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingeräumt wird, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag weiterhin nicht erfüllt und diese Nichterfüllung Amsterdam Circle Line zuzurechnen ist und zwar in einer Weise, dass dem Vertragspartner die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
e. Für den Fall, dass der Vertrag von Amsterdam Circle Line aufgrund der Nichterfüllung des Vertragspartners gekündigt wird, schätzt Amsterdam Circle Line den Schaden, der ihr dadurch entsteht, auf 50% des gesamten vereinbarten Preises.
f. Die Kündigung des Vertrages kann nur mittels eines an die Gegenpartei gerichteten Einschreibebriefes ohne gerichtliche Intervention erfolgen.
Falls die Gegenpartei zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages bereits Leistungen im Rahmen der Ausführung des Vertrages erbracht hat, kann sie den Vertrag nur teilweise kündigen und dann auch nur für den Teil, der noch nicht von Amsterdam Circle Line ausgeführt wurde. Beträge, die Amsterdam Circle Line vor der Kündigung im Zusammenhang mit Leistungen, die sie bereits im Rahmen der Vertragsausführung erbracht hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben in voller Höhe fällig und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig und zahlbar.
-
Für Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, und daraus folgende Vereinbarungen sind bis zum Beweis des Gegenteils die Verwaltungsunterlagen von Amsterdam Circle Line maßgebend.
-
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle von Amsterdam Circle Line auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge ist niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise in Bezug auf die Auslegung oder die Ausführung dieser Bedingungen ergeben, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht ausgetragen.
Amsterdam Circle Line,
Amsterdam,
Dezember 2019 Amsterdam Circle Line,
T. de Smidt